Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Anbieter:in

  1. Those Youngbloods Solutions GmbH (nachfolgend „Cinema Calc“), Georgenstraße 119, 80797 München, E-Mail: info@cinemacalc.com, bietet eine web-basierte Kalkulations-Software (nachfolgend „Software“) für Film- und Videoproduktionen auf der Website „cinemacalc.com“ oder Subdomains wie „app.cinemacalc.com“ (nachfolgend „Website“) an. Der Funktionsumfang der Software kann jeweils aktuell der Website cinemacalc.com entnommen werden.
  2. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Nutzungsverträge (nachfolgend „Verträge“ oder einzeln „Vertrag“), die zwischen Cinema Calc und seinen Kund:innen über die Nutzung der Software als Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS“) geschlossen werden.
  3. Diese AGB gelten für diesen Vertrag ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Cinema Calc ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Zustandekommen von Verträgen / Testzeitraum

  1. Durch das Anlegen des Accounts gibt der:die Kund:in zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung der Software zu Testzwecken ab. Es erfolgt nach der Testphase keine automatische Umstellung in einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software. Die Auswahl eines zahlungspflichtigen Abonnements und die anschließende Eingabe der Zahlungsdaten durch den:die Kund:innen gilt als Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags. Der Vertrag kommt jeweils mit der Auftragsbestätigung (nach erfolgter Kapazitätsprüfung) seitens Cinema Calc zustande, sofern dem:der Kund:in nicht bereits ein Zugang zur Software eingeräumt wird; in letzterem Fall gilt der Beginn der Leistungserbringung seitens Cinema Calc als Auftragsbestätigung.
  2. Die Nutzung der Software setzt die Unternehmereigenschaft sowie die Erstellung eines Kund:innen-Accounts (nachfolgend „Account“) voraus, erstere wird durch die Erstellung zugesichert. Für die Erstellung des Accounts sind die jeweils als erforderlich gekennzeichneten Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Das Anlegen eines Accounts mit einem fiktiven E-Mail-Konto ist nicht gestattet. Offensichtlich fiktive Konten können von Cinema Calc gelöscht werden und alle diesbezüglich auftretenden Schäden müssen vom Kund:in gegenüber Cinema Calc ersetzt werden.
  3. Cinema Calc räumt dem:der Kund:in ab Vertragsschluss gem. Ziffer 2.1 zeitlich begrenzt das Recht ein, die Software ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen. Jed:er Kund:in steht nur ein Testzeitraum (nachfolgend „Testzeitraum“) zu, dessen Dauer im Regelfall 30 Tage beträgt. Auf Anfrage kann der Testzeitraum im Ermessen von Cinema Calc verlängert werden. Ein Anspruch des:der Kund:in auf eine bestimmte Dauer des Testzeitraums besteht nicht. Während des Testzeitraums kann die Nutzung der Software eingeschränkt sein oder werden. Nach Ablauf der Testphase bleibt der Account bestehen. Allerdings werden alle gespeicherten Kalkulationen spätestens 30 Tage nach Testablauf gelöscht. Innerhalb dieser 30-tägigen Frist kann der:die Kund:in weder neue Daten einpflegen noch bestehende Daten bearbeiten.

Leistungen / Versionswechsel

  1. Während der Laufzeit des Vertrags gewährt Cinema Calc dem:der Kund:in über die Website den Zugang zu und die Nutzung der Software als SaaS im Rahmen der in Ziffer 6. beschriebenen Rechte. Weitere Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen oder das Migrieren von Daten, sind nicht Gegenstand des Vertrags über die Nutzung der Software. Solche weiteren Leistungen werden von Cinema Calc im Rahmen eines gesonderten Vertrags erbracht.
  2. Cinema Calc ist fortlaufend bemüht, die Software zu erweitern und zu optimieren. Um den:die Kund:innen dies nutzen zu lassen, kann von Zeit zu Zeit eine Versionsänderung erforderlich werden. Die Änderungen werden möglichst außerhalb der Geschäftszeiten (i.S.v. Ziffer 4.1.) durchgeführt wird, um die Nutzung der Software durch den:die Kund:innen möglichst nicht einzuschränken. Im Rahmen der Versionsänderungen bleiben jedenfalls die wesentlichen Funktionalitäten erhalten. Der:die Kund:in erklärt sich bereits jetzt mit diesen Versionsänderungen einverstanden.

Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen

  1. Cinema Calc stellt die Software unter Nutzung von Cloud-Servern zur Verfügung, so dass die Verfügbarkeit der Software maßgeblich von der Verfügbarkeit dieser Cloud-Server abhängig ist. Cinema Calc kann eine 99%-ige Verfügbarkeit der Software im Jahresmittel gewährleisten. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Cinema Calc liegen (insbesondere höhere Gewalt, Störung des Internets, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software) i.S.v. Ziffer 4.2., die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr (nachfolgend „Geschäftszeiten“) liegen oder mindestens eine Stunde vorab per E-Mail angekündigt werden.
  2. Zu Wartungs- oder Instandsetzungszwecken (insbesondere nach Störungen) ist Cinema Calc berechtigt die Verfügbarkeit der Software vorübergehend zu unterbrechen. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.
  3. Störungen der Verfügbarkeit sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Die Reaktionszeiten seitens Cinema Calc betragen bis zu 96 Stunden bei Meldung (vgl. Ziffer 5.1.) der Störung zu den üblichen Geschäftszeiten, Samstag und Sonntag werden in der Reaktionszeit nicht berücksichtigt. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kund:in zu vertreten sind (z.B. Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite, verspätete oder ungenaue Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
  4. Cinema Calc ist berechtigt, dem:der Kund:in vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten (Workaround) aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern die Beseitigung aufwändiger und der Workaround dem:der Kund:in vorübergehend zumutbar ist. Mit der Mitteilung des Workarounds ist die Entstörungszeit gewahrt.

Mitwirkungs­leistungen des:der Kund:in / Freistellung

  1. Etwaig auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) sind unverzüglich per E-Mail an support@cinemacalc.com zusammen mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der Leistungsstörung (ggf. mit Screenshot) unter Angabe der betroffenen Funktionalität zu übermitteln. Der:die Kund:in wird Cinema Calc bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen.
  2. Während des Testzeitraums ist der:die Kund:in verpflichtet, die Funktionalitäten, die generelle Beschaffenheit der Software sowie deren Eignung für seine Zwecke zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software gegenüber Cinema Calc anzuzeigen. Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während des Testzeitraums bereits bekannt, aber Cinema Calc gegenüber nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags angezeigt wurden, kann sich der:die Kund:in gegenüber Cinema Calc nicht berufen.
  3. Der:die Kund:in ist verpflichtet, seine für die Software relevanten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie Zugangsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Personen innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu schützen und die Nutzung des Zugangs zur Software als „Shared Account“ auszuschließen.
  4. Für die vom Kund:in eingegebenen Inhalte und die mit der Software erstellten Daten ist ausschließlich der:die Kund:in verantwortlich. Dies gilt auch für die regelmäßige Sicherung seiner Daten.
  5. Der:die Kund:in verpflichtet sich hiermit, die Software von Cinema Calc nur bestimmungs- und vertragsgemäß sowie im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, und bei der Nutzung keine Rechte Dritter, insbesondere Bildrechte u.ä., zu verletzen.
  6. Der:die Kund:in wird Cinema Calc unverzüglich informieren über: (i) einen Missbrauch der Software; (ii) eine Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt bzw. auftreten kann; (iii) eine Gefährdung für die von Cinema Calc bereitgestellte Software, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff. Die vorgenannte Verpflichtung gilt gleichermaßen bereits, wenn ein hinreichend konkreter Verdacht besteht.
  7. Sollte es in diesem Zusammenhang dennoch zur Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegenüber Cinema Calc kommen, stellt der:die Kund:in Cinema Calc von sämtlichen Ansprüchen Dritte zumindest in angemessener Höhe frei. Dritte können in diesem Fall auch andere Kunden sein. Darüber hinaus ersetzt der:die Kund:in Cinema Calc sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen in angemessener Höhe. Dies gilt insbesondere für den Ersatz der Kosten für eine Verteidigung gegen den geltend gemachten Anspruch (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten).
  8. Der:die Kund:in ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen für die Nutzung selbst sicherzustellen. Hierzu gehört auch eine zuverlässige Anbindung an das Internet mit einer ausreichenden Bandbreite und Latenz. Darüber hinaus hat der:die Kund:in für die Sicherheit der von ihm verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen. Für eine optimale Nutzung der Software empfiehlt Cinema Calc die jeweils aktuelle Version eines der gängigen Browsertypen (Google Chrome oder Mozilla Firefox oder Safari), die Verwendung von Cookies muss erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kund:in nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Software kommen, für die Cinema Calc nicht verantwortlich ist.
  9. Der:die Kund:in stellt sicher, dass innerhalb seiner Organisation dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung kommen, wie z.B. das Vorhalten und die regelmäßige Aktualisierung einer risikoadäquaten Antiviren-Software, einer sich aktualisierenden Firewall sowie die Verwendung von sicheren Passwörtern für den Cinema Calc Account.
  10. Der:die Kund:in ist für die Einrichtung und Administration des Accounts in fachlicher Hinsicht im Rahmen von SaaS-Verträgen selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Cinema Calc den:die Kund:innen bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts; (ii) die Prüfung der Richtigkeit der Funktion der Integration anhand von Testfällen vor Produktivnutzung; (iii) die Administration des Accounts.

Rechteeinräumung

  1. Cinema Calc räumt dem:der Kund:in ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der Software im Rahmen der beauftragten Version ein. Der:die Kund:in erkennt an, dass die Nutzung der Software – je nach Abonnement – auf eine bestimmte Anzahl von freigegebenen Accounts beschränkt ist.
  2. Der:die Kund:in verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertrags- und bestimmungsgemäß zu nutzen und Dritten nur dann zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, wenn diese als berechtigte Nutzer im Rahmen dieses Vertrages benannt werden oder der:die Kund:inn ihnen im Rahmen seines Abonnements einen freigeschalteten Account zuteilt.

Entgelt / Entgeltanpassungen / Zahlungsbedingungen

  1. Das Entgelt für die Abonnements sind dem bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Angebot auf der Website – vorbehaltlich späterer Anpassungen - zu entnehmen. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Gebühren stets auf die Laufzeit eines Abrechnungszeitraums.
  2. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit der Auswahl des kostenpflichtigen Abonnements durch den:die Kund:innen. Ein Abrechnungszeitraum beträgt, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, jeweils einen Monat.
  3. Die monatliche Abrechnung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail. Zusätzlich sind die Rechnungen auch unter „Kontoeinstellungen“ im Menüpunkt “Plan Verwalten“ hinterlegt. Die Abbuchung des Entgelts erfolgt automatisch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
  4. Der Wechsel in ein teureres Abonnement („Upgrade“) jederzeit möglich, die Kosten des teureren Abonnements werden im laufenden Abrechnungszeitraum zeitanteilig berechnet. Der Wechsel in ein günstigeres Abonnement („Downgrade“) ist zum Ende der laufenden Abrechnungszeitraum möglich. Nach einem Up-/Downgrade werden die Funktionen des jeweiligen neu-gewählten Abonnements frei- bzw. mit Beginn des neuen Abrechnungszeitraums abgeschaltet.
  5. Cinema Calc ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen (etwa Preissteigerungen der Cloudanbieter, Wertsteigerung der Software (z.B. durch Integrationen und Features), Inflation, etc.) in angemessener Höhe anzupassen. Kostensenkungen aus den genannten Gründen werden entsprechend berücksichtigt. Preisanpassungen erfolgen mit Wirkung zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums und betreffen keine Zeiträume, für die der:die Kund:in bereits Zahlungen geleistet hat.
  6. Cinema Calc wird dem:der Kund:in diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform bekanntgeben. Sofern eine Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises beträgt, kann der:die Kund:in dieser Preiserhöhung widersprechen und den Vertrag mit Wirkung zum Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit außerordentlich kündigen, sollte die aktuelle Lauffrist weniger als vier Wochen betragen, gilt das Sonderkündigungsrecht für insgesamt vier Wochen. Auf dieser Sonderkündigungsrecht wird der:die Kund:in mit der Bekanntgabe des neuen Preises hingewiesen. Gleiches gilt, wenn mehrere Preisanpassungen zu einer Preisanhebung von mehr als 5% binnen Jahresfrist führen.
  7. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 286, 288 BGB.

Laufzeit & Kündigung

  1. Abonnements verlängern sich nach dem Ende des Abrechnungszeitraums um einen Zeitraum von gleicher Dauer, wenn der:die Kund:in das Abonnement nicht zuvor gekündigt hat. Um eine Verlängerung zu verhindern, ist die Kündigung bis zum letzten Tag des Abrechnungszeitraums durch Betätigung des Kündigungsbuttons unter „Kontoeinstellungen“ im Menüpunkt “Plan Verwalten“ oder rechtzeitige mindestens 3 Werktage vor Ablauf des Abrechnungszeitraums durch Zusendung einer E-Mail an support@cinemacalc.com möglich.
  2. Das Recht beider Vertragspartner:innen zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Nach der Kündigung des Abonnements oder dem Ablauf der Testphase bleibt der Account bestehen. Allerdings werden alle gespeicherten Kalkulationen spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht. Innerhalb dieser 30-tägigen Frist kann der:die Kund:in weder neue Daten einpflegen noch bestehende Daten bearbeiten. Falls ein Datenexport durch den:die Kund:in gewünscht wird, muss dies Cinema Calc vor Ablauf der Frist mitgeteilt werden. Nach Ablauf der 30 Tage kann ein Datenexport nicht in jedem Einzelfall gewährleistet werden. Sollte eine Datenwiederherstellung dennoch möglich sein, kann dies mit einem erhöhten Aufwand verbunden sein, der in Rechnung gestellt wird.

Haftungs­beschränkung / Höhere Gewalt

  1. Cinema Calc haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner:innen regelmäßig vertraut. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Cinema Calc begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch pro schadensverursachendes Ereignis bis zu einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, und begrenzt auf das jährliche Entgelt für alle Schäden innerhalb eines Jahres. Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
  2. Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. innerhalb des Testzeitraums) haftet Cinema Calc nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Sollte Cinema Calc durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Bereitstellung der Software gehindert sein, wird Cinema Calc für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem:der Kund:in zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern Cinema Calc die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von Cinema Calc nicht zu vertretene Ereignisse, wie z.B. Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Störungen bei einem unserer Cloud-Partner oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich wird. Cinema Calc ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als drei Monate andauert und die Erfüllung des Vertrages infolge des Hindernisses für die Vertragspartner:innen nicht mehr von Interesse ist.

Datenschutz

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen verweist Cinema Calc auf die Datenschutzerklärung.

Vertraulichkeit

  1. Keiner der Vertragspartner:innen ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartner:innens ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten, (ii) die derjenige Vertragspartner:in, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss, oder (iii) die als „vertraulich“ oder „geheimhaltungsbedürftig“ gekennzeichnet sind, gelten als „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB. Unter Vertrauliche Informationen fallen insbesondere technische Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner:innen verpflichten sich, Vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden und nur denjenigen Personen zugänglich zu machen, welche diese im Rahmen der Vertragsbeziehung oder deren Vorbereitung kennen müssen und schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Beide Vertragspartner:innen treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie zum Schutz vor einer Weitergabe an Dritte auch im Hinblick auf eigene Vertrauliche Informationen treffen.
  2. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem:der anderen Vertragspartner:in bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der:die von der Übermittlung betroffene Vertragspartner:in rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können.
  3. Die Vertragspartner:innen werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu einer missbräuchlichen Nutzung oder Weitergabe Vertraulicher Informationen kommt.
  4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus und endet zwölf Monate nach dem Vertragsende.

Änderung der AGB und der Software

  1. Cinema Calc hat das Recht, diese AGB jederzeit in zumutbarer Weise abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem:der Kund:in spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des:der Kund:in zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der:die Kund:in seine Ablehnung nicht vor Inkrafttreten der Änderung anzeigt. Cinema Calc verpflichtet sich, in der Änderungskündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
  2. Die Software wird stetig weiterentwickelt, um neue Funktionen zu implementieren, Sicherheitslücken der Software zu beseitigen, geänderten rechtlichen Vorgaben nachzukommen oder die Software insgesamt zu optimieren. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den:die Kund:innen die Erreichung der Vertragswecks nicht gefährdet und das Äquivalenzverhältnis gewahrt wird. Cinema Calc wird den:die Kund:innen über diese Änderungen schriftlich im Rahmen von Versionsupdates informieren.

Schlussbestim­mungen

  1. Für jegliche Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist die Textform ausreichend. Soweit der:die Kund:in hierfür eine E-Mail-Adresse angibt, erklärt er sich mit der Kommunikation hierüber einverstanden und wird dafür sorgen, dass eingehende E-Mails zeitnah gelesen werden. Änderungen der E-Mail-Adresse sind Cinema Calc rechtzeitig im Voraus mitzuteilen.
  2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  3. Die Rechte des:der Kund:in aus diesem Vertrag können grundsätzlich nicht an Dritte abgetreten werden.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Cinema Calc AGB in mehreren Sprachen vorhält, sind die AGB in Deutscher Sprache bindend.
  5. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruchs, nicht jedoch bevor die anspruchsberechtigte Partei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat.
  6. Diese AGB sind auf von Cinema Calc außerhalb dieses Software-Vertrages erbrachte Leistungen, nur insoweit anwendbar, als es keine speziellen AGB für diese Leistungen gibt und dies nicht dem rechtlichen Charakter der betreffenden Leistungen widerspricht.
  7. Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von Cinema Calc ist nur mit von Cinema Calc schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.
  8. Das zwischen den Vertragspartner:innen bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Cinema Calc und dem:der Kund:in erwachsenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Cinema Calc.