12 Stunden Grenze beim Werbefilm ✋

Eine Arbeitszeit von 12 Stunden darf nur in Ausnahmen überschritten werden. Zu diesen Ausnahmen zählen zum Beispiel eingeschränkte Motivverfügbarkeit, erheblich erhöhter Aufwand bei Massenszenen, höhere Gewalt oder nicht planbare Ereignisse.

Die 12 Stunden Grenze darf nur nach eindeutiger Zustimmung aller Filmschaffenden am Set überschritten werden. Die Zustimmung darf nicht vorab, zum Beispiel im Anstellungsvertrag, eingeholt werden. Bevor die 12. Stunde überschritten werden darf, muss von jeder Person am Set eine persönliche Zustimmung eingeholt werden.

Kein:e Filmschaffende:r kann zu mehr als 12 Stunden Arbeit gezwungen werden. Er:sie darf die Zustimmung ohne Abgabe von Gründen verweigern.

Alle planbaren Situationen, wie Sperrtermine von Schauspieler:innen, vermeidbare Technikfehler oder aus Kostengründen zu kurz angemietete Locations, zählen hingegen nicht als Gründe für die Überschreitung der 12 Stunden Arbeitszeit. Der:die Produzent:in darf also nicht vorab mit mehr als 12 Stunden Arbeitszeit planen.

Wichtig ist, dass bei Gewerken, bei denen das Fahren eines Produktionsfahrzeugs Teil des Jobs ist, auch die Fahrtzeit als Arbeitszeit gezählt wird. Das ist zum Beispiel bei Beleuchter:innen der Fall, wenn sie einen Lichtsprinter fahren.

Der Inhalt basiert auf dem Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende vom 30. April 2021.

Cinema Calc | 05.25.2023