Pausen als Arbeitszeit beim Werbefilm ☕️
Ein großes Diskussionsthema in der Werbebranche ist, ob Pausen als Arbeitszeit gezählt werden.
Filmschaffende haben bei einer Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden Anspruch auf eine Pause, die in der Regel zwischen der 4. und 5. Arbeitsstunde liegen sollte. Es darf nicht länger als 6 Stunden ohne Pause gearbeitet werden.
Die Pause sollte lang genug sein, um ausreichend Zeit zum Einnehmen einer warmen Mahlzeit zu haben und muss mindestens 45 Minuten betragen.
Ebenfalls zu beachten ist, dass bei einer Arbeitszeit von über 12 Stunden eine zusätzliche Pause von 30 Minuten gewährt werden muss.
Laut Tarifvertrag werden Pausen bis zu 1 Stunde und 15 Minuten nicht als Arbeitszeit gezählt.
Das Problem? Bei Werbefilmdrehs sind solche ausreichend langen Pausen nur selten möglich. Häufig wird einfach ein "Flying Lunch", ganz ohne richtige Pause, angeboten. Deswegen haben viele Filmschaffende angefangen, Pausen als Arbeitszeit mitzuzählen.
Es gibt viel Diskussion darüber, ob und wie Pausen als Arbeitszeit mitgerechnet werden sollen. Letztendlich ist das eine Verhandlungssache zwischen der Produktion und dem:der Filmschaffenden.
Der Inhalt basiert auf dem Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende vom 30. April 2021.