Paragraph 50a Wichtiges
Wichtige Infos für Filmproduzent:innen rund um §50a.
Als Producer:in willst du für dein nächstes Filmprojekt auf ausländische Kreativleistungen zurückgreifen? Da gibt es folgendes zu beachten:
- Auch wenn die Rechnung von einer Agentur im Inland kommt, muss die §50a Abgabe bezahlt werden, wenn der:die Künstler:in keine Deutsche Staatsbürger:in ist.
- Für kreative Leistungen von ausländischen Mitarbeiter:innen muss nach §50a EStG eine zusätzliche Einkommenssteuer von 15% erhoben werden. Check unsere vorherigen Posts für genauere Infos!
- Die Steuer fällt an, sobald die Gage ausgezahlt wurde. Anschließend bist du verpflichtet, die Steuer jedes Quartal bis zum zehnten Tag des Folgemonats elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und abzuführen.
- Kalkuliere dir die Kosten also vorab mit einem Tool wie Cinema Calc und leg die Zusatzkosten auf ein separates Konto zurück. Die Abgaben für §50a sind nicht zu unterschätzen.
Achtung: das ist keine Steuerberatung.
Cinema Calc
| 06.13.2022