§50a Kalkulieren
Im letzten Post haben wir dir bereits erklärt, was der §50a des Einkommensteuergesetzes ist und wieso man die Kosten bei Filmproduktionen nicht unterschätzen darf‼️
Aber wie berechnest du die Abgaben für §50a richtig?
Die Kosten belaufen sich bei Filmprojekten normalerweise auf 15% der Bruttovergütung der Künstler:in zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5%.
Insgesamt also 15,825% (0,15 x 1,055). (Stand: 2022)
In Ausnahmefällen können es aber sogar 30% zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5% sein.
Beispiel:
Du kaufst eine Musiklizenz, zum Beispiel bei Musicbed, für 300€. Der Künstler ist kein deutscher Staatsbürger, deshalb musst du §50a Abgaben bezahlen.
Also 300€ x 15% = 45€
zzgl. 45€ x 5,5% Soli = 2,475€
Gesamtkosten: 347,475€
Oder vereinfacht: 300€ x 1,15825 = 347,475€
Wichtig: kalkuliere dir die Kosten also vorab mit einem Tool wie Cinema Calc und leg die Zusatzkosten auf ein separates Konto zurück. Die Abgaben für §50a sind nicht zu unterschätzen.
Achtung: das ist keine Steuerberatung.