Paragraph 50a
Du bist Filmproduzent:in und hast noch nie von §50a gehört? 😱
Keine Angst, das Cinema Calc Team klärt dich auf!
Was ist der Paragraph 50a?
Beim §50a Einkommenssteuergesetz handelt es sich um die Besteuerung ausländischer Künstler:innen.
Einkünfte von nicht deutschen Staatsbürger:innen die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen sowie deren inländische Verwertung erzielt werden, fallen unter die Regelung des §50a.
Was bedeutet das für Filmproduzent:innen?
Sobald du kreative Leistungen aus dem Ausland bezahlst, musst du dafür Steuern bezahlen. Bei Filmproduktionen bezieht sich das also zum Beispiel auf Regisseur:innen aus dem Ausland oder Musiklizenzen von ausländischen Künstler:innen.
Wann und wo fallen die Kosten an?
Die Steuer fällt an, sobald die Gage ausgezahlt wurde. Anschließend bist du verpflichtet, die Steuer jedes Quartal bis zum zehnten Tag des Folgemonats elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und abzuführen.
Wie hoch sind die Kosten?
Im nächsten Post erklären wir dir, wie du die genauen Abgaben berechnen kannst. 😊
Achtung: das ist keine Steuerberatung.