Künstlersozialkasse Tipps

5 Dinge, die du als Filmproduzent:in bei der KSK beachten musst. 🤯

  1. Du musst für jede künstlerisch arbeitende Person KSK-Abgaben bezahlen. Egal ob diese Person Mitglied bei der KSK ist, oder nicht!
  2. Schreibt eine künstlerisch arbeitende Person z.B. eine Kameramiete auf die selbe Rechnung wie die Gage, musst du auch für die Kameramiete KSK-Abgaben bezahlen. Lass dir dafür also getrennte Rechnungen geben.
  3. Fahrtkosten, die auf der selben Rechnung wie die Gage stehen, sind von KSK-Abgaben befreit.
  4. Kommt die Rechnung für die künstlerische Leistung nicht von einer Privatperson bzw. Einzelunternehmen, sondern von einer GmbH, UG oder AG, musst du keine KSK-Abgaben bezahlen.
  5. Kalkuliere vorab die genauen KSK-Abgaben und leg dir das Geld nach Projektabschluss am besten auf ein separates Unterkonto ab.

In den nächsten Posts beschäftigen wir uns mit den Arbeitgeberabgaben (AGA).

Achtung: Das ist keine Steuerberatung.

Cinema Calc | 05.28.2022