Künstlersozialkasse Tipps
5 Dinge, die du als Filmproduzent:in bei der KSK beachten musst. 🤯
- Du musst für jede künstlerisch arbeitende Person KSK-Abgaben bezahlen. Egal ob diese Person Mitglied bei der KSK ist, oder nicht!
- Schreibt eine künstlerisch arbeitende Person z.B. eine Kameramiete auf die selbe Rechnung wie die Gage, musst du auch für die Kameramiete KSK-Abgaben bezahlen. Lass dir dafür also getrennte Rechnungen geben.
- Fahrtkosten, die auf der selben Rechnung wie die Gage stehen, sind von KSK-Abgaben befreit.
- Kommt die Rechnung für die künstlerische Leistung nicht von einer Privatperson bzw. Einzelunternehmen, sondern von einer GmbH, UG oder AG, musst du keine KSK-Abgaben bezahlen.
- Kalkuliere vorab die genauen KSK-Abgaben und leg dir das Geld nach Projektabschluss am besten auf ein separates Unterkonto ab.
In den nächsten Posts beschäftigen wir uns mit den Arbeitgeberabgaben (AGA).
Achtung: Das ist keine Steuerberatung.
Cinema Calc
| 05.28.2022