Künstlersozialkasse vermeiden
Wie komme ich als Filmproduzent:in um die KSK-Abgaben rum? 🤔
Eigentlich muss man immer, wenn eine kreativ oder künstlerisch arbeitende Person auf Rechnung bezahlt wird, KSK-Abgaben abführen.
Buchst du keine kreativ arbeitenden Teammitglieder, hast du keine Abgaben. Aber das ist natürlich auch keine Lösung. 😉
Es gibt ein paar Ausnahmen, wann ich keine KSK-Abgaben bezahlen muss:
- Die Person wird nicht auf Rechnung, sondern ganz “normal” über eine Anstellung abgerechnet.
- Die Rechnung für die kreative Leistung kommt nicht von einer Privatperson bzw. Einzelunternehmen, sondern von einer GmbH, UG oder AG. So verschiebt sich die Pflicht, die Sozialversicherung zu bezahlen, auf das Unternehmen, das dir die Rechnung stellt.
- Die "Geringfügigkeitsgrenze" von insgesamt 450€ KSK-Abgabepflichtiger-Kosten pro Jahr wird nicht überschritten. Dieser "Freibetrag" gilt jedoch nicht für Unternehmen, die typischerweise künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen. Bist du eine klassische Filmproduktion, wirst du damit also nicht durch kommen.
Kurz gesagt: ganz wirst du um solche Lohnnebenkosten nie drum rum kommen. Im nächsten Post zeigen wir dir aber 5 Tipps, was du bei der KSK beachten musst, um Abgaben minimal zu halten.
Achtung: Das ist keine Steuerberatung.
Quellen
Kuenstlersozialabgabe-Hilfe (zuletzt aufgerufen am 13.05.2022)
Haufe.de (zuletzt aufgerufen am 13.05.2022)
Cinema Calc
| 05.26.2022