500 auf 🔟 Stunden beim Werbefilm
Laut Tarifvertrag zählt alles ab Anbruch der 11. Arbeitsstunde als Mehrarbeit, beziehungsweise umgangssprachlich als Überstunde.
Werden Tagesgagen verhandelt, beinhalten diese in der Werbefilmbranche normalerweise immer 10 Stunden Arbeitszeit. Hier sagt man in der Verhandlung umgangssprachlich zum Beispiel "500€ auf 10", um die Grenze der damit abgegoltenen Arbeitszeit auf 10 Stunden zu definieren. Alles darüber hinaus zählt als Mehrarbeit und muss mit zusätzlichen Aufschlägen vergütet werden.
Der Inhalt basiert auf dem Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende vom 30. April 2021.
Cinema Calc
| 05.22.2023